Rechenbeispiel zur Logik der Energieberatungs-Förderung mit unseren Festpreisen — die konkreten Förderquoten für Ihr Gebäude rechnen wir im Erstgespräch nachvollziehbar durch.
So funktioniert die Förderung der Energieberatung selbst (nicht der Bau-Maßnahmen): Die BAFA fördert 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. max. 850 € ab drei Wohneinheiten. Wird der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert, kommt einmalig max. 250 € WEG-Zuschuss hinzu. Bei Nichtwohngebäuden rechnen wir das Honorar individuell nach Aufwand. Die Zahlen je Gebäudetyp stehen in der Tabelle unten.
Davon getrennt zu betrachten sind die Förderungen für die eigentlichen Sanierungs-Maßnahmen (BAFA-BEG-EM für Gebäudehülle/Anlagentechnik bzw. KfW 458 für den Heizungstausch). Ein wesentlicher Hebel: Liegt ein iSFP vor, steigt der iSFP-Bonus für BAFA-BEG-EM-Maßnahmen um 5 Prozentpunkte (von 15 % auf 20 %) — dieser Bonus gilt allerdings nur für die BAFA-Hüllen-/Anlagentechnik-Maßnahmen, nicht für den Heizungstausch. Außerdem hebt der iSFP den förderfähigen Höchstbetrag bei diesen BAFA-Maßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Welche konkreten Förderquoten und Eigenanteile sich für Ihr Gebäude ergeben, rechnen wir im Erstgespräch nachvollziehbar aus realen Förderbausteinen durch.