Gerüst mit frisch angebrachten Dämmplatten an der Fassade eines Altbaus während der energetischen Sanierung

Energieberatung

KfW-Baubegleitung Berlin & Brandenburg

Antragstellung, Bauleitung, technischer Projektnachweis und Verwendungsnachweis — für die KfW-Effizienzhaus-Programme durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten (KfW + BAFA) aus Ahrensfelde bei Berlin.

Sitz in Ahrensfelde bei Berlin · tätig in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Regionen.

Kurz erklärt

Die KfW-Baubegleitung ist die fachliche Begleitung Ihrer energetischen Sanierung durch einen in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes gelisteten Berater; für die KfW-Effizienzhaus-Programme ist sie Voraussetzung. Bei Formazin & Partner kostet sie 3.500 € (Einfamilienhaus), 4.500 € (Zweifamilienhaus) und 6.500 € (Mehrfamilienhaus) brutto, Nichtwohngebäude individuell — mit Antragstellung, Bauleitung und Verwendungsnachweis, im Rahmen der KfW-Förderung bezuschussbar.

Pflicht bei Effizienzhaus-Programmen

Wann Sie eine KfW-Baubegleitung brauchen

Für die Effizienzhaus-Programme der KfW gibt es ohne fachliche Begleitung keine Förderung: Die KfW verlangt einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten, der die fachgerechte Umsetzung dokumentiert.

Zur Abgrenzung: Nicht jede geförderte Maßnahme braucht eine KfW-Baubegleitung. Einzelmaßnahmen über die BAFA (BEG-EM) — etwa Dämmung oder Fenstertausch — sind auch ohne KfW-Baubegleitung förderfähig. Die Pflicht greift bei den folgenden KfW-Effizienzhaus-Programmen:

  • KfW-Förderung BEG WG (Bundesförderung effiziente Gebäude — Wohngebäude): Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten
  • KfW 261/262 (Effizienzhaus-Sanierung): verpflichtende Baubegleitung
  • KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau): Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten
Schreibtisch mit Bauzeichnungen und Plänen während der Planung einer geförderten Sanierung

Was die Baubegleitung praktisch leistet

Eine KfW-Baubegleitung umfasst die Antragstellung, die Prüfung der Bauausführung gegen die KfW-Vorgaben, den technischen Projektnachweis nach Fertigstellung und die Begleitung beim Verwendungsnachweis. Der Berater dokumentiert jede förderrelevante Maßnahme schriftlich, prüft die Handwerker-Rechnungen und stellt sicher, dass die KfW die Förderung am Ende auch wirklich auszahlt.

Phase 1 — Vor der Sanierung

  • Bestands-Analyse, Sanierungs-Planung
  • Berechnung der erwarteten Energie-Einsparung
  • Auswahl Förder-Programm (BEG-WG, BEG-EM, KfW 261, KfW 297)
  • Antragstellung KfW + BAFA, Einbindung der Förderung für alle Gewerke
  • Energetischer Nachweis für das Förderprogramm

Phase 2 — Während der Sanierung

  • Koordination und Vergleich der Handwerker-Angebote (Förderfähigkeit im Blick)
  • Stichproben-Abnahme der Bauteile (Dämmung, Fenster)
  • Prüfung der Handwerker-Rechnungen gegen die Förderfähigkeit
  • Beratung bei Abweichungen vom Plan

Phase 3 — Nach der Sanierung

  • Technischer Projektnachweis (TPN) — verbindliches Dokument für die KfW
  • Verwendungsnachweis-Erstellung mit allen Rechnungen
  • Begleitung der KfW-Auszahlung
  • Abschluss-Dokumentation für Eigentümer

Was die KfW-Baubegleitung kostet

Wir arbeiten mit festen Honoraren für die KfW-Baubegleitung (KfW 261) — kein Stundensatz, keine Überraschung am Ende: 3.500 € (Einfamilienhaus) · 4.500 € (Zweifamilienhaus) · 6.500 € (Mehrfamilienhaus) brutto, Nichtwohngebäude individuell nach Projektumfang.

Die KfW-Baubegleitung selbst ist im Rahmen der BEG-/KfW-261-Programme förderfähig — Förderfähigkeit und aktuellen Satz klären wir im Erstgespräch. Sie wird nicht über die 50-%-BAFA-Deckelung gefördert; die betrifft ausschließlich die Energieberatung (iSFP).

Wichtig zur Abgrenzung der Förderungen: Die 50-Prozent-Förderung mit Deckel 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten) gehört zur BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW / iSFP) — sie betrifft das Honorar der Energieberatung, nicht das Honorar der KfW-Baubegleitung. Beide Leistungen sind getrennt zu betrachten.

Eine ehrliche Einordnung

Der entscheidende Punkt bei einer Effizienzhaus-Sanierung über die KfW ist nicht das Honorar der Baubegleitung, sondern dass diese Begleitung Voraussetzung für die KfW-Förderung dieser Programme ist: Ohne gelisteten Energieeffizienz-Experten gibt es für die Effizienzhaus-Programme der KfW keine Förderung.

Damit Förder-Rechnungen korrekt bleiben, drei Punkte zur Bonus-Logik:

  • Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte, von 15 % auf 20 %) gilt nur für BAFA-BEG-EM-Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung — nicht für den Heizungstausch (KfW 458) und nicht pauschal auf das Gesamtprojekt. Mit iSFP steigt bei diesen BAFA-Maßnahmen der förderfähige Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
  • Die maximale Förderquote von 70 % (für bestimmte Selbstnutzer mit Einkommensbonus 80 %) gilt belegt nur im Kontext der KfW-458-Heizungsförderung (Heizungstausch) — nicht pauschal für eine Effizienzhaus-Sanierung.
  • Förderfähige Kosten sind je Programm gedeckelt; die ausgezahlte Förderung berechnet sich auf den gedeckelten Betrag, nicht auf die Brutto-Baukosten.

Welche KfW-Programme wir begleiten

Wir begleiten die gängigen Förderprogramme — von BEG-EM-Einzelmaßnahmen über die Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) bis zum klimafreundlichen Neubau (KfW 297). KfW-Programme ändern sich regelmäßig; die konkreten Förderhöhen und Konditionen prüfen wir vor jeder Beauftragung zum aktuellen Stand.

Heizungsförderung (KfW 458)

Wo eine neue Heizung Teil der Sanierung ist, binden wir die Förderung ein. Die einzelnen Boni unterliegen Bedingungen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus +16 % (Stand 21.07.2026): in dieser Höhe nur bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte (ab 01.08.2028 entfallen) — und nur für selbstnutzende Eigentümer.
  • Einkommensbonus gestaffelt: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (nur Selbstnutzer; die Einkommensgrenze erhöht sich um 10.000 € je Haushalt mit minderjährigem Kind).
  • Der frühere Effizienzbonus (+5 % für bestimmte Wärmepumpen) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen.
  • Die Boni sind in Summe auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt — für bestimmte Selbstnutzer mit Einkommensbonus auf 80 %; förderfähig sind beim Einfamilienhaus max. 28.000 Euro (1. Wohneinheit).
Wie sich die Heizungstausch-Förderung zusammensetzt (KfW 458)Stand: 21.07.2026 · nur selbstnutzende Eigentümer erreichen die Boni0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %100 %Grundförderung30 %Klimageschw.-Bonus+16 %Einkommensbonus (je nach zvE)+10 / +30 / +40 %Kappung 70 %bis 80 % (Einkommensbonus)Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bei Antrag bis 31.01.2027 → danach −4 Prozentpunkte je Halbjahr → ab 01.08.2028 entfallenEffizienzbonus +5 %Emissionsminderungszuschlag 2.500 €— beide entfallen seit 21.07.2026Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (1. Wohneinheit) · 15.000 € je WE 2–6 · 8.000 € ab der 7. WE
Bausteine und Kappung der KfW-458-Heizungsförderung, Stand 21.07.2026.

Das GEG/Heizungsgesetz wird 2026 reformiert — wir beraten zum jeweils aktuellen Stand der Programme und Pflichten. Die Anlagen-/Heizungsplanung übernehmen die ausführenden Fachfirmen.

Wer ist Energieeffizienz-Experte?

Energieeffizienz-Experten sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für die Förderprogramme des Bundes geführt — auf energie-effizienz-experten.de. Voraussetzung sind in der Regel:

  • abgeschlossenes Studium in Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder vergleichbar
  • einschlägige Berufserfahrung
  • Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten
  • regelmäßige Pflicht-Fortbildung
KfW-Baubegleitung (KfW 261) — feste Honorare
GebäudetypPauschal-Honorar (brutto)
Einfamilienhaus3.500 €
Zweifamilienhaus4.500 €
Mehrfamilienhaus6.500 €
Nichtwohngebäudeindividuell nach Projektumfang

Alle Honorare brutto. Die Baubegleitung selbst ist im Rahmen der BEG-/KfW-261-Programme förderfähig — Förderfähigkeit und aktuellen Satz klären wir im Erstgespräch.

KfW-/BEG-Programme, die wir begleiten
ProgrammWas gefördert wirdFörderart
BEG-EM (Einzelmaßnahmen, über BAFA)einzelne Sanierungs-Maßnahmen wie Dämmung, FensterZuschuss (ohne Kredit)
BEG-WG (Wohngebäude, über KfW)komplette Effizienzhaus-SanierungTilgungszuschuss + zinsverbilligter Kredit
KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung)klimafreundliche SanierungTilgungszuschuss
KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau)EH 40 / klimafreundlichKredit zu vergünstigtem Zins
KfW 308 (Wohneigentum für Familien)Familien-Förderung ErstwohneigentumKredit

KfW-Programme ändern sich regelmäßig. Konkrete Förderhöhen und Konditionen prüfen wir vor jeder Beauftragung zum aktuellen Stand.

Das übernehmen wir — das macht Ihr Fachbetrieb

Wir sichern die Förderung und führen die Nachweise — von der Antragstellung über die Bauleitung bis zum Verwendungsnachweis. Die Anlagen-/Heizungsplanung selbst übernehmen die ausführenden Fachfirmen; wir binden deren Maßnahmen in die Förderung ein und koordinieren die Umsetzung.

Das übernehmen wir

  • Antragstellung KfW + BAFA, Einbindung der Förderung für alle Gewerke
  • Energetischer Nachweis für das Förderprogramm
  • Koordination und Vergleich der Handwerker-Angebote (Förderfähigkeit im Blick)
  • Stichproben-Abnahme der Bauteile und Prüfung der Handwerker-Rechnungen
  • Technischer Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis
  • Begleitung der KfW-Auszahlung

Das macht Ihr Fachbetrieb

  • Anlagen- und Heizungsplanung
  • Ausführung der Gewerke (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik)
  • Einbau der Heizungsanlage
Dämmung der Gebäudehülle im Bereich eines Fensters während einer energetischen Sanierung

In 7 Schritten zur geförderten Sanierung

Gesamtdauer typisch 6–18 Monate, je nach Sanierungs-Umfang.

  1. 1

    Erstgespräch + Bestands-Aufnahme

    Wir nehmen Ihr Gebäude und Ihr Sanierungsvorhaben auf.

  2. 2

    Sanierungsplan (iSFP)

    Ein iSFP — neu erstellt oder Ihr vorhandener — dient als Sanierungs-Plan.

  3. 3

    KfW-Antrag stellen

    Antragstellung mit Energieeffizienz-Experten-Bestätigung.

  4. 4

    Handwerker-Vergleich

    3 Angebote pro Gewerk, Koordination durch uns.

  5. 5

    Bauleitung

    Bauleitung mit Stichproben-Abnahme der Bauteile.

  6. 6

    Technischer Projektnachweis (TPN)

    Verbindliches Dokument für die KfW nach Fertigstellung.

  7. 7

    Verwendungsnachweis + Auszahlung

    Verwendungsnachweis-Erstellung mit allen Rechnungen; Auszahlung durch die KfW.

Bestandserfahrung aus unserer Arbeit

Die fachliche Leitung der Energieberatung liegt bei Oda Formazin, Energieberaterin seit 2015 — die langjährige Erfahrung mit Sanierungen und Bestand trägt das ganze Ingenieurbüro. Wie tief diese Bestandserfahrung reicht, zeigen Projekte aus unserer Arbeit:

2014Denkmalschutz

Wohnhaus Mehrow

Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.

2005

Mehrfamilienhaus Strausberger Straße

Kernsanierung mit energetischer Sanierung der Gebäudehülle.

im BauDenkmalschutz

Ernst-Reuter-Siedlung

Sanierung der Fassade und energetische Sanierung des Dachs, denkmalgeschützt.

Häufige Fragen

Bei Formazin & Partner kostet die KfW-Baubegleitung 3.500 € (Einfamilienhaus), 4.500 € (Zweifamilienhaus) und 6.500 € (Mehrfamilienhaus) brutto, bei Nichtwohngebäuden individuell nach Projektumfang. Die Baubegleitung ist im Rahmen der KfW-Förderung (BEG/KfW 261) bezuschussbar — Förderfähigkeit und aktuellen Satz klären wir im Erstgespräch. Wichtig: Die separate, BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) ist eine andere Leistung; dort werden 50 % des Honorars gefördert, gedeckelt auf 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten).

Erstgespräch zur KfW-Förderung anfragen

Wir prüfen für Sie in einem Erstgespräch, welche KfW-Förderung für Ihr Projekt realistisch ist und wie hoch der Eigenanteil voraussichtlich wird. Ohne Verpflichtung.