Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird auf BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA) draufgepackt, wenn sie aus einem zertifizierten Sanierungsfahrplan stammen. Die Grundförderung dieser Maßnahmen steigt damit von 15 auf 20 Prozent. Zusätzlich verdoppelt der iSFP bei diesen Maßnahmen den förderfähigen Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
- +Gilt: BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) an Gebäudehülle und Anlagentechnik über die BAFA — also Wärmedämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung. Hier sind es 15 Prozent Grundförderung, mit iSFP-Bonus 20 Prozent.
- +Gilt NICHT: der Heizungstausch (KfW 458). Dort gibt es keinen iSFP-Bonus — der iSFP wirkt beim Heizungstausch über andere Boni (z. B. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) und als Planungsgrundlage, aber nicht über die +5 Prozentpunkte.
Rechenbeispiel Wärmedämmung Fassade (30.000 €, BEG-EM): Ohne iSFP-Bonus 15 % Grundförderung = 4.500 € Zuschuss, Eigenanteil 25.500 €. Mit iSFP-Bonus 15 % + 5 % = 20 % = 6.000 € Zuschuss, Eigenanteil 24.000 €. Vorteil iSFP-Bonus: 1.500 €.
Dazu kommt der zweite Hebel: Mit iSFP steigt der förderfähige Höchstbetrag für BEG-EM-Hüllenmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr — bei umfangreichen Sanierungen ist das oft der größere Effekt als die +5 Prozentpunkte selbst.