Wohnhaus Mehrow
Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.

Energieberatung
Antragstellung vor Beauftragung, Begleitung der Auszahlung und Verwendungsnachweis gegenüber BAFA und KfW — aus einem Architektur- und Ingenieurbüro, als eigenes Paket zum Festpreis oder im Rahmen der Baubegleitung bereits enthalten.
Sitz in Ahrensfelde bei Berlin · tätig in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Regionen.
Kurz erklärt
Für energetische Sanierungen gibt es 2026 zwei Hauptwege: Die BAFA fördert die Energieberatung inklusive Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 50 Prozent, gedeckelt bei 650 bis 850 Euro. Über BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Programme werden die Sanierungsschritte selbst gefördert. Wir prüfen die Förderfähigkeit, stellen den Antrag vor Beauftragung und sichern den Verwendungsnachweis. Unsere Förderberatung als eigenes Paket kostet 300 bis 1.000 Euro brutto.
Klare Rollenverteilung
Wir sind Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (KfW und BAFA) und bringen Ihre Förderung sauber durch Antragstellung und Nachweis.
Wir planen keine Heizung — keine Heizlastberechnung, keine Geräteempfehlung, keine Wirtschaftlichkeitsurteile zu einzelnen Anlagen. Wenn Ihre Heizungsfirma die Förderung braucht, binden wir diese Förderung ein. Die anlagentechnische Planung bleibt bei Ihrem Fachbetrieb.

Die Bundesprogramme (BAFA + KfW) lassen sich über das BEG-System koordinieren. Welche Reihenfolge und Kombination für Ihr Vorhaben passt, prüfen wir im Einzelfall. Kommunale Förderungen sind teils zusätzlich möglich — diese hängen vom Standort ab und werden konkret geprüft, nicht pauschal versprochen.
Nichtwohngebäude-Energieberatung bieten wir ebenfalls an — das Honorar richtet sich individuell nach Aufwand.
Für Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Bestandshalter und Hausverwaltungen entwickeln wir die Förderung nicht je Einzelfall, sondern als Förderstrategie für den Bestand: Priorisierung der Gebäude, förderfähige Sanierungspfade je Objekt (Wohn- und Nichtwohngebäude), Kombination der Programme und die vollständige Antrags- und Nachweisführung. So wird aus verstreuten Einzelmaßnahmen ein planbares, gefördertes Sanierungsprogramm.
Die Förderung für den Heizungstausch (KfW 458) setzt sich aus Bausteinen zusammen (Stand: 21.07.2026): 30 Prozent Grundförderung, plus möglicher Klimageschwindigkeitsbonus, plus Einkommensbonus. Die Summe ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt — für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensbonus sind bis zu 80 Prozent möglich. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen. Der iSFP-Bonus zählt hier nicht mit — er gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht für den Heizungstausch.
Wichtig: Die Bausteine sind keine fixen Stufen, sondern Voraussetzungen, die im Einzelfall erfüllt sein müssen oder nicht. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer; bei Vermietung entfallen sie. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt noch 16 Prozent bis zum 31.01.2027 — danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 ganz. Das ist ein realer Grund, einen geplanten Tausch nicht endlos aufzuschieben, aber kein gesetzlicher Zwang zu einem bestimmten Stichtag.
Der iSFP-Bonus gehört in die andere Förderschiene. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung) hebt ein gültiger iSFP den Fördersatz um 5 Prozentpunkte (von 15 auf 20 Prozent) — und den förderfähigen Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Beim Heizungstausch über KfW 458 gibt es diesen Bonus nicht.
Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es nur inklusive Sanierungsfahrplan (iSFP) — einen separaten Fördertopf für eine isolierte Beratung gibt es seit dem 07.08.2024 nicht mehr. Die Förderung beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, gedeckelt bei 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt einmalig ein Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird — diese Erläuterung übernehmen wir auf Wunsch mit.
Die Förderberatung bieten wir als eigenes Paket an: Wir wählen die passenden Programme aus, stellen die Anträge bei BAFA und KfW vor Beauftragung, begleiten die Auszahlung und erstellen den Verwendungsnachweis.
Hinweis zur Förderfähigkeit. Gefördert wird die Energieberatung inklusive iSFP (BAFA, 50 %), nicht die reine Förder-Antragstellung. Das Honorar für die Förderberatung selbst ist daher in der Regel kein eigener Fördertatbestand.
Antragsberechtigt für BEG-Förderung sind private und vermietende Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Unternehmen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus beim Heizungstausch gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Die BAFA-Energieberatung kann jeder Eigentümer beantragen; Mieter beantragen nicht selbst, können aber den Eigentümer beauftragen.
Aus der Praxis fünf häufige Fehler:
Eine saubere Förderbegleitung verhindert diese Fehler. Wir versprechen keine bestimmte Förderhöhe — was möglich ist, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrem Status (Selbstnutzer/Vermieter) und dem jeweils aktuellen Förderstand ab.
Hinweis Heizungsgesetz/GEG. Das Gebäudeenergiegesetz wird 2026 reformiert (Novellierungsverfahren läuft, Stand Juni 2026 nicht abgeschlossen). Wir beraten zum jeweils aktuellen Stand und nennen keine veralteten Stichtage. Die anlagentechnische Heizungsplanung selbst übernehmen wir nicht — wir sorgen dafür, dass die Förderung passt.
| Programm | Wer fördert? | Was wird gefördert? | Höhe |
|---|---|---|---|
| BAFA Energieberatung Wohngebäude (EBW) | BAFA | Energieberatung inkl. iSFP | 50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE); + einmalig max. 250 € WEG-Zuschuss |
| BEG-EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) | BAFA | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung | Grundförderung 15 %, mit iSFP +5 Prozentpunkte |
| Heizungsförderung (KfW 458) | KfW | Tausch auf förderfähige Heizung | 30 % Grundförderung + mögliche Boni, gedeckelt 70 % (bestimmte Selbstnutzer bis 80 %) |
| BEG-WG / KfW 261 | KfW | Effizienzhaus-Sanierung | Tilgungszuschuss + Kredit |
| KfW 297/298 | KfW | Klimafreundlicher Neubau | Kredit zu vergünstigtem Zins |
| KfW 300 | KfW | Wohneigentum für Familien | zinsverbilligter Kredit |
| Kommunale Förderprogramme | Stadt/Landkreis | regional unterschiedlich | wird im Einzelfall geprüft |
Kommunale Förderungen hängen vom Standort ab und werden konkret geprüft, nicht pauschal versprochen.
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähiger Heizungstausch |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 16 % | nur selbstnutzende Eigentümer; 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte (ab 01.08.2028 entfallen); Austausch einer alten, fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | + 10–40 % | selbstnutzende Eigentümer; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; die Einkommensgrenze erhöht sich um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind |
| Kappung | max. 70–80 % | Boni addieren sich; die Gesamtförderung ist bei 70 % gedeckelt, für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensbonus bei 80 % |
| Förderfähige Kosten (Deckel) | 28.000 € | für die 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €); 15.000 € je WE 2–6, 8.000 € ab der 7. WE |
Stand: 21.07.2026. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer; bei Vermietung entfallen sie.
| Leistung | Inhalt | Honorar (brutto) |
|---|---|---|
| Förderberatung (eigenes Paket) | Programm-Auswahl, Antragstellung, Auszahlung und Verwendungsnachweis gegenüber BAFA und KfW | 300 € (EFH) · 400 € (ZFH) · 1.000 € (MFH) |
| Nichtwohngebäude | individuell nach Aufwand | individuell |
| WEG-Erläuterung in der Eigentümerversammlung | Vorstellung des iSFP in der Versammlung — bringt der Gemeinschaft einmalig +250 € BAFA-Zuschuss | 350–450 € online/kurz · 550–850 € vor Ort zzgl. Fahrtkosten |
Alle Preise brutto. Im Rahmen einer KfW-Baubegleitung ist die Förderberatung bereits enthalten — dann zahlen Sie sie nicht zusätzlich.
| Ihr Vorhaben | Förderschiene | Warum |
|---|---|---|
| Komplette Effizienzhaus-Sanierung | KfW 261 (BEG-WG) | Tilgungszuschuss + Kredit |
| Einzelmaßnahme an der Hülle (Dach, Fenster, Dämmung) | BEG-EM (BAFA) | direkter Zuschuss, mit iSFP höherer Satz und Höchstbetrag |
| Heizungstausch | KfW 458 (Heizungsförderung) | Grundförderung + mögliche Boni, gedeckelt 70 % (bestimmte Selbstnutzer bis 80 %) |
| Energieberatung mit iSFP | BAFA Energieberatung Wohngebäude | 50 % des Honorars; iSFP ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus späterer BEG-EM-Maßnahmen |
| Klimafreundlicher Neubau | KfW 297/298 | zinsverbilligter Kredit, kein direkter Zuschuss |
| Familien-Erstwohneigentum | KfW 300 | zinsverbilligter Kredit |

Wir klären Ihr Vorhaben, Ihren Status (Selbstnutzer/Vermieter) und welche Förderschiene in Frage kommt.
Wir wählen die passenden Programme bei BAFA und KfW aus und legen die Antrags-Reihenfolge fest — denn die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Förderung erhalten bleibt.
Wir stellen die Anträge bei BAFA und KfW — immer vor der Beauftragung, sonst entfällt der Förderanspruch.
Wir begleiten die Auszahlung und erstellen den Verwendungsnachweis — lückenlose Belege verhindern eine Rückforderung.
Das Büro Dr.-Ing. Formazin & Partner ist seit über 30 Jahren im Bauwesen tätig — diese Bürohistorie betrifft das Ingenieurbüro insgesamt, nicht die Tätigkeit als Energieberater.
Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.
Kernsanierung mit energetischer Sanierung der Gebäudehülle.
Sanierung der Fassade und energetische Sanierung des Dachs, denkmalgeschützt.
Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (inklusive Sanierungsfahrplan iSFP) mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss ist gedeckelt: maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.
Die Förderberatung ist eine unserer fünf Energie-Leistungen — hier geht es weiter im Cluster.
In einem kurzen telefonischen Erstgespräch klären wir, welche Förderschiene für Ihr Vorhaben in Frage kommt und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen — denn die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Förderung erhalten bleibt. Eine bestimmte Förderhöhe sagen wir vorab nicht zu; was möglich ist, hängt vom konkreten Fall ab.