Ordnerstapel mit Antragsunterlagen und Füllfederhalter auf einem Schreibtisch

Energieberatung

Förderberatung BAFA & KfW 2026 — wir sichern Ihre Förderung

Antragstellung vor Beauftragung, Begleitung der Auszahlung und Verwendungsnachweis gegenüber BAFA und KfW — aus einem Architektur- und Ingenieurbüro, als eigenes Paket zum Festpreis oder im Rahmen der Baubegleitung bereits enthalten.

Sitz in Ahrensfelde bei Berlin · tätig in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Regionen.

Kurz erklärt

Für energetische Sanierungen gibt es 2026 zwei Hauptwege: Die BAFA fördert die Energieberatung inklusive Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 50 Prozent, gedeckelt bei 650 bis 850 Euro. Über BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Programme werden die Sanierungsschritte selbst gefördert. Wir prüfen die Förderfähigkeit, stellen den Antrag vor Beauftragung und sichern den Verwendungsnachweis. Unsere Förderberatung als eigenes Paket kostet 300 bis 1.000 Euro brutto.

Klare Rollenverteilung

Was wir tun — und was nicht

Wir sind Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (KfW und BAFA) und bringen Ihre Förderung sauber durch Antragstellung und Nachweis.

Wir planen keine Heizung — keine Heizlastberechnung, keine Geräteempfehlung, keine Wirtschaftlichkeitsurteile zu einzelnen Anlagen. Wenn Ihre Heizungsfirma die Förderung braucht, binden wir diese Förderung ein. Die anlagentechnische Planung bleibt bei Ihrem Fachbetrieb.

Schreibtisch mit Bauzeichnungen und Plänen während einer Förderberatung

Welche Förderungen es 2026 gibt — der Überblick

Die Bundesprogramme (BAFA + KfW) lassen sich über das BEG-System koordinieren. Welche Reihenfolge und Kombination für Ihr Vorhaben passt, prüfen wir im Einzelfall. Kommunale Förderungen sind teils zusätzlich möglich — diese hängen vom Standort ab und werden konkret geprüft, nicht pauschal versprochen.

Nichtwohngebäude-Energieberatung bieten wir ebenfalls an — das Honorar richtet sich individuell nach Aufwand.

Für Unternehmen mit Immobilienbestand

Für Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Bestandshalter und Hausverwaltungen entwickeln wir die Förderung nicht je Einzelfall, sondern als Förderstrategie für den Bestand: Priorisierung der Gebäude, förderfähige Sanierungspfade je Objekt (Wohn- und Nichtwohngebäude), Kombination der Programme und die vollständige Antrags- und Nachweisführung. So wird aus verstreuten Einzelmaßnahmen ein planbares, gefördertes Sanierungsprogramm.

Wie die Förderhöhe beim Heizungstausch zustande kommt

Die Förderung für den Heizungstausch (KfW 458) setzt sich aus Bausteinen zusammen (Stand: 21.07.2026): 30 Prozent Grundförderung, plus möglicher Klimageschwindigkeitsbonus, plus Einkommensbonus. Die Summe ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt — für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensbonus sind bis zu 80 Prozent möglich. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind zum 21.07.2026 entfallen. Der iSFP-Bonus zählt hier nicht mit — er gilt nur für BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht für den Heizungstausch.

Wichtig: Die Bausteine sind keine fixen Stufen, sondern Voraussetzungen, die im Einzelfall erfüllt sein müssen oder nicht. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer; bei Vermietung entfallen sie. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt noch 16 Prozent bis zum 31.01.2027 — danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 ganz. Das ist ein realer Grund, einen geplanten Tausch nicht endlos aufzuschieben, aber kein gesetzlicher Zwang zu einem bestimmten Stichtag.

Wie sich die Heizungstausch-Förderung zusammensetzt (KfW 458)Stand: 21.07.2026 · nur selbstnutzende Eigentümer erreichen die Boni0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %100 %Grundförderung30 %Klimageschw.-Bonus+16 %Einkommensbonus (je nach zvE)+10 / +30 / +40 %Kappung 70 %bis 80 % (Einkommensbonus)Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bei Antrag bis 31.01.2027 → danach −4 Prozentpunkte je Halbjahr → ab 01.08.2028 entfallenEffizienzbonus +5 %Emissionsminderungszuschlag 2.500 €— beide entfallen seit 21.07.2026Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (1. Wohneinheit) · 15.000 € je WE 2–6 · 8.000 € ab der 7. WE
Die Bausteine der Heizungstausch-Förderung auf einen Blick — inklusive Kappung und der seit 21.07.2026 entfallenen Boni.

Der iSFP-Bonus gehört in die andere Förderschiene. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung) hebt ein gültiger iSFP den Fördersatz um 5 Prozentpunkte (von 15 auf 20 Prozent) — und den förderfähigen Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Beim Heizungstausch über KfW 458 gibt es diesen Bonus nicht.

Wo der iSFP-Bonus wirkt — und wo nichtSanierungsfahrplan (iSFP)geförderte EnergieberatungiSFP-Bonus ✓kein iSFP-Bonus ✕Schiene 1 · BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG-EM)Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung15 % → 20 % mit iSFP-Bonus30.000 € → 60.000 € je WE·Jahr (iSFP)Zuschuss über die BAFASchiene 2 · Heizungstausch (KfW 458)Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss u. a.30 % Grundförderung + eigene Boni28.000 € Deckel 1. WE (Stand 21.07.2026)Zuschuss über die KfW · eigene Bonus-Logik (s. Bausteine)Beide Schienen laufen getrennt — Quoten werden nicht vermischt. Wir prüfen je Vorhaben, welche Kombination trägt.
BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung laufen getrennt — der iSFP-Bonus wirkt nur links.

Was die geförderte Energieberatung kostet

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es nur inklusive Sanierungsfahrplan (iSFP) — einen separaten Fördertopf für eine isolierte Beratung gibt es seit dem 07.08.2024 nicht mehr. Die Förderung beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, gedeckelt bei 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt einmalig ein Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird — diese Erläuterung übernehmen wir auf Wunsch mit.

Unser Honorar für die Förderberatung

Die Förderberatung bieten wir als eigenes Paket an: Wir wählen die passenden Programme aus, stellen die Anträge bei BAFA und KfW vor Beauftragung, begleiten die Auszahlung und erstellen den Verwendungsnachweis.

Hinweis zur Förderfähigkeit. Gefördert wird die Energieberatung inklusive iSFP (BAFA, 50 %), nicht die reine Förder-Antragstellung. Das Honorar für die Förderberatung selbst ist daher in der Regel kein eigener Fördertatbestand.

Wer welche Förderung erhält

Antragsberechtigt für BEG-Förderung sind private und vermietende Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Unternehmen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus beim Heizungstausch gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Die BAFA-Energieberatung kann jeder Eigentümer beantragen; Mieter beantragen nicht selbst, können aber den Eigentümer beauftragen.

Antragsberechtigt für BEG-Sanierungsförderung

  • Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • vermietende Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Erbengemeinschaften und Eigentümergemeinschaften
  • Unternehmen für vermietete Wohngebäude

Antragsberechtigt für BAFA-Energieberatung

  • jeder Eigentümer
  • WEGs sind möglich
  • Mieter beantragen nicht direkt, können aber den Eigentümer beauftragen

Was die meisten Hausbesitzer falsch machen

Aus der Praxis fünf häufige Fehler:

  1. 1Antrag erst nach Sanierungsbeginn stellen — entzieht den Förderanspruch. Der Antrag muss vor Beauftragung stehen.
  2. 2Handwerker beauftragen vor Förderzusage — gleiches Problem.
  3. 3iSFP nicht vor der BEG-Einzelmaßnahme erstellen — Sie verlieren den iSFP-Bonus und die Anhebung des Höchstbetrags.
  4. 4Falsche Förderschiene wählen — Heizungstausch läuft über die KfW-Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen an der Hülle über BAFA-BEG-EM. Der falsche Antrag führt zur Ablehnung.
  5. 5Verwendungsnachweis lückenhaft — fehlen Belege, wird die Förderung zurückgefordert.

Eine saubere Förderbegleitung verhindert diese Fehler. Wir versprechen keine bestimmte Förderhöhe — was möglich ist, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrem Status (Selbstnutzer/Vermieter) und dem jeweils aktuellen Förderstand ab.

Hinweis Heizungsgesetz/GEG. Das Gebäudeenergiegesetz wird 2026 reformiert (Novellierungsverfahren läuft, Stand Juni 2026 nicht abgeschlossen). Wir beraten zum jeweils aktuellen Stand und nennen keine veralteten Stichtage. Die anlagentechnische Heizungsplanung selbst übernehmen wir nicht — wir sorgen dafür, dass die Förderung passt.

Förderprogramme 2026 im Überblick
ProgrammWer fördert?Was wird gefördert?Höhe
BAFA Energieberatung Wohngebäude (EBW)BAFAEnergieberatung inkl. iSFP50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (ab 3 WE); + einmalig max. 250 € WEG-Zuschuss
BEG-EM (Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen)BAFADämmung, Fenster, Lüftung, HeizungsoptimierungGrundförderung 15 %, mit iSFP +5 Prozentpunkte
Heizungsförderung (KfW 458)KfWTausch auf förderfähige Heizung30 % Grundförderung + mögliche Boni, gedeckelt 70 % (bestimmte Selbstnutzer bis 80 %)
BEG-WG / KfW 261KfWEffizienzhaus-SanierungTilgungszuschuss + Kredit
KfW 297/298KfWKlimafreundlicher NeubauKredit zu vergünstigtem Zins
KfW 300KfWWohneigentum für Familienzinsverbilligter Kredit
Kommunale FörderprogrammeStadt/Landkreisregional unterschiedlichwird im Einzelfall geprüft

Kommunale Förderungen hängen vom Standort ab und werden konkret geprüft, nicht pauschal versprochen.

Heizungstausch (KfW 458) — die Förder-Bausteine
BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %förderfähiger Heizungstausch
Klimageschwindigkeitsbonus+ 16 %nur selbstnutzende Eigentümer; 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte (ab 01.08.2028 entfallen); Austausch einer alten, fossilen Heizung
Einkommensbonus+ 10–40 %selbstnutzende Eigentümer; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; die Einkommensgrenze erhöht sich um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind
Kappungmax. 70–80 %Boni addieren sich; die Gesamtförderung ist bei 70 % gedeckelt, für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensbonus bei 80 %
Förderfähige Kosten (Deckel)28.000 €für die 1. Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €); 15.000 € je WE 2–6, 8.000 € ab der 7. WE

Stand: 21.07.2026. Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind zum 21.07.2026 entfallen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer; bei Vermietung entfallen sie.

Unser Honorar für die Förderberatung
LeistungInhaltHonorar (brutto)
Förderberatung (eigenes Paket)Programm-Auswahl, Antragstellung, Auszahlung und Verwendungsnachweis gegenüber BAFA und KfW300 € (EFH) · 400 € (ZFH) · 1.000 € (MFH)
Nichtwohngebäudeindividuell nach Aufwandindividuell
WEG-Erläuterung in der EigentümerversammlungVorstellung des iSFP in der Versammlung — bringt der Gemeinschaft einmalig +250 € BAFA-Zuschuss350–450 € online/kurz · 550–850 € vor Ort zzgl. Fahrtkosten

Alle Preise brutto. Im Rahmen einer KfW-Baubegleitung ist die Förderberatung bereits enthalten — dann zahlen Sie sie nicht zusätzlich.

Welche Förderung passt wann?
Ihr VorhabenFörderschieneWarum
Komplette Effizienzhaus-SanierungKfW 261 (BEG-WG)Tilgungszuschuss + Kredit
Einzelmaßnahme an der Hülle (Dach, Fenster, Dämmung)BEG-EM (BAFA)direkter Zuschuss, mit iSFP höherer Satz und Höchstbetrag
HeizungstauschKfW 458 (Heizungsförderung)Grundförderung + mögliche Boni, gedeckelt 70 % (bestimmte Selbstnutzer bis 80 %)
Energieberatung mit iSFPBAFA Energieberatung Wohngebäude50 % des Honorars; iSFP ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus späterer BEG-EM-Maßnahmen
Klimafreundlicher NeubauKfW 297/298zinsverbilligter Kredit, kein direkter Zuschuss
Familien-ErstwohneigentumKfW 300zinsverbilligter Kredit
Dämmung der Gebäudehülle im Bereich eines Fensters während einer energetischen Sanierung

So sichern wir Ihre Förderung

  1. 1

    Förder-Erstgespräch (telefonisch)

    Wir klären Ihr Vorhaben, Ihren Status (Selbstnutzer/Vermieter) und welche Förderschiene in Frage kommt.

  2. 2

    Programm-Auswahl und Reihenfolge

    Wir wählen die passenden Programme bei BAFA und KfW aus und legen die Antrags-Reihenfolge fest — denn die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Förderung erhalten bleibt.

  3. 3

    Antragstellung vor Beauftragung

    Wir stellen die Anträge bei BAFA und KfW — immer vor der Beauftragung, sonst entfällt der Förderanspruch.

  4. 4

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Wir begleiten die Auszahlung und erstellen den Verwendungsnachweis — lückenlose Belege verhindern eine Rückforderung.

Referenzen aus der geförderten Bestandssanierung

Das Büro Dr.-Ing. Formazin & Partner ist seit über 30 Jahren im Bauwesen tätig — diese Bürohistorie betrifft das Ingenieurbüro insgesamt, nicht die Tätigkeit als Energieberater.

2014Denkmalschutz

Wohnhaus Mehrow

Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.

2005

Mehrfamilienhaus Strausberger Straße

Kernsanierung mit energetischer Sanierung der Gebäudehülle.

im BauDenkmalschutz

Ernst-Reuter-Siedlung

Sanierung der Fassade und energetische Sanierung des Dachs, denkmalgeschützt.

Häufige Fragen

Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (inklusive Sanierungsfahrplan iSFP) mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss ist gedeckelt: maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt einmalig ein Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzu, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.

Förder-Erstgespräch anfragen

In einem kurzen telefonischen Erstgespräch klären wir, welche Förderschiene für Ihr Vorhaben in Frage kommt und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen — denn die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Förderung erhalten bleibt. Eine bestimmte Förderhöhe sagen wir vorab nicht zu; was möglich ist, hängt vom konkreten Fall ab.