Bedarf oder Verbrauch?
Zwei Ausweise, zwei Grundlagen, ein Gebäude entscheidet
Der Bedarfsausweis rechnet Gebäudehülle und Anlagentechnik durch, er ist objektiv, nutzerunabhängig und bei Verkauf die seriösere Wahl. Der Verbrauchsausweis nimmt die Heiz- und Energiekosten der letzten drei Jahre, er ist günstiger und schneller, aber vom Nutzerverhalten abhängig.
Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977, die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet wurden. Sonst haben Sie die Wahl. Welche Variante bei Ihnen greift, prüfen wir direkt bei der Anfrage.


