Kurz erklärt
Ein Energieausweis für Wohngebäude kostet bei Dr.-Ing. Formazin & Partner 100 Euro als Verbrauchsausweis und 900 bis 2.300 Euro als Bedarfsausweis — je nach Gebäudetyp. Er ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Neubau und 10 Jahre gültig. Den Verbrauchsausweis stellen wir in rund 3 Werktagen aus, den Bedarfsausweis in 5 bis 10 Werktagen — mit Vor-Ort-Termin in Berlin und Brandenburg.
Energieausweis vom EE-Experten
Fester Preis, Vor-Ort-Termin, amtliche Registriernummer
Energieausweise stellt bei Dr.-Ing. Formazin & Partner Feith Formazin aus. Er ist gelisteter Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes und damit ausstellungsberechtigt für Energieausweise von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Sie bekommen feste Bruttopreise für Berlin und Brandenburg, inklusive Vor-Ort-Termin und Foto-Dokumentation. Den fertigen Ausweis erhalten Sie als PDF und ausgedruckt — mit Aussteller-Stempel, amtlicher Registriernummer (vergeben über das Deutsche Institut für Bautechnik, DIBt) und 10-Jahres-Gültigkeit.

Zwei Ausweis-Varianten
Welche Variante für Ihr Gebäude Pflicht ist, prüfen wir direkt bei Ihrer Anfrage.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Energiekosten der letzten drei Jahre — günstiger, aber stark vom Nutzerverhalten abhängig.
100 € (alle Wohngebäudetypen) · rund 3 Werktage
Bedarfsausweis
Basiert auf einer Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik — objektiv und nutzerunabhängig.
900 € (EFH) · 1.100 € (ZFH) · 2.300 € (MFH) · 5–10 Werktage
Nichtwohngebäude / Gewerbe: Preis individuell. Alle Preise brutto — Energieausweise sind nicht förderfähig.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Drei klare Fälle machen den Energieausweis verpflichtend:
- 1Verkauf einer Immobilie — Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- 2Vermietung oder Neuvermietung — Ausweis muss potenziellen Mietern unaufgefordert gezeigt werden.
- 3Neubau — Ausweis ist Teil des Bauantrags und muss bei Fertigstellung erstellt sein.
Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder bis 10.000 Euro nach § 108 GEG. In der Praxis wird das selten ausgereizt, aber bei Maklern und Notaren wird der Ausweis konsequent eingefordert — kein Notar beurkundet ohne.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik — er ist objektiv und nutzerunabhängig. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Energiekosten der letzten drei Jahre — er ist günstiger, aber stark vom Nutzerverhalten abhängig. Welcher Pflicht ist, entscheidet das Gebäude und sein Baujahr.
Faustregel: Wenn Ihr Haus einen Bauantrag vor dem 1.11.1977 hat, weniger als fünf Wohnungen besitzt und seither nicht auf das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet wurde, brauchen Sie zwingend einen Bedarfsausweis. Wurde das Gebäude bereits bei Fertigstellung nach der WärmeschutzV 1977 errichtet oder nachträglich darauf gebracht, haben Sie die Wahl. In allen anderen Fällen können Sie ebenfalls wählen — der Bedarfsausweis ist genauer und wirkt seriöser, der Verbrauchsausweis ist günstiger.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Wenn Sie das Gebäude in dieser Zeit verkaufen oder vermieten, brauchen Sie keinen neuen. Bei umfangreichen Änderungen (z.B. Heizungstausch oder Wärmedämmung) und einer Neuberechnung muss der Ausweis aktualisiert werden — der alte verliert dann seine Gültigkeit.
Ausnahmen — wer braucht keinen Energieausweis?
Nicht alle Gebäude fallen unter die Ausweis-Pflicht. Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich des GEG stehen in § 2 GEG (nicht, wie oft behauptet, in § 80 — § 80 regelt die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen). Typische Sonderfälle:
- Denkmalgeschützte Gebäude — in der Regel befreit, wenn eine wirtschaftlich vertretbare energetische Anforderung nicht erfüllt werden kann; kein pauschaler Automatismus, der Einzelfall ist zu prüfen.
- Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche — keine pauschale Befreiung. Für sie gelten beim Neubau vereinfachte Anforderungen; eine echte Ausweis-Befreiung greift nur bei Gebäuden, die unter einen konkreten § 2-Ausnahmetatbestand fallen.
- Gebäude ohne nennenswerte Heiz-/Kühltechnik sowie kurzlebige Raumzellen / Gebäude mit begrenzter Nutzungsdauer — unter den Voraussetzungen des § 2 GEG ausgenommen.
- Betriebsgebäude wie Lager- oder Werkstatthallen — nicht pauschal befreit; eine Ausnahme greift nur bei konkreten § 2-Tatbeständen (z.B. offen gehalten, planmäßig auf weniger als 12 °C beheizt oder weniger als vier Monate im Jahr beheizt).
Was ein Energieausweis bei Formazin kostet
Feste Bruttopreise für Berlin und Brandenburg, inklusive Vor-Ort-Termin und Foto-Dokumentation — im Überblick:
Wichtig: Energieausweise sind nicht förderfähig. Anders als der Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es vom Staat keinen Zuschuss. Wer einen kostenlosen Energieausweis im Internet sieht, sollte vorsichtig sein — typischerweise ist das ein Lockangebot mit nachgelagerten Sanierungsverkäufen.
| Variante | Basis | Kosten 2026 | Genauigkeit | Pflicht für |
|---|---|---|---|---|
| Bedarfsausweis | Bauteilberechnung nach DIN | 900 € (EFH) · 1.100 € (ZFH) · 2.300 € (MFH) | hoch, objektiv | Wohngebäude < 5 WE, Bauantrag vor 1.11.1977, nicht auf 1977-Niveau nachgerüstet |
| Verbrauchsausweis | Verbrauchsdaten 3 Jahre | 100 € (alle Wohngebäudetypen) | niedrig, nutzerabhängig | alle anderen Fälle |
| Gebäudetyp | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 900 € | 100 € |
| Zweifamilienhaus | 1.100 € | 100 € |
| Mehrfamilienhaus | 2.300 € | 100 € |
| Nichtwohngebäude / Gewerbe | individuell | individuell |
Alle Preise brutto. Der Verbrauchsausweis kostet einheitlich 100 € für alle Wohngebäudetypen.

In 5 Schritten zum Energieausweis
- 1
Anfrage
Per Telefon oder Formular. Wir prüfen, welche Variante für Ihr Gebäude Pflicht ist.
- 2
Datensammlung
Sie schicken uns vorhandene Pläne, Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und Fotos.
- 3
Vor-Ort-Termin (45–90 min)
Wir nehmen Maße, dokumentieren Bauteile und Anlagentechnik.
- 4
Berechnung und Erstellung
Verbrauchsausweis in rund 3 Werktagen, Bedarfsausweis in 5–10 Werktagen nach dem Vor-Ort-Termin. Wir rechnen mit zugelassener Software und stellen den Ausweis aus.
- 5
Übergabe
Als PDF und ausgedruckt. Mit Aussteller-Stempel, amtlicher Registriernummer (vergeben über das Deutsche Institut für Bautechnik, DIBt) und 10-Jahres-Gültigkeit.
Häufige Fragen
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet — vergleichbar mit dem Effizienz-Label auf Haushaltsgeräten. Er enthält Energiebedarf oder -verbrauch, eine Effizienz-Klasse von A+ bis H und Modernisierungsempfehlungen. Ausgestellt wird er nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch ausstellungsberechtigte Personen.
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Wir erstellen Ausweise für Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Bei Sondergebäuden (Denkmal, Industrie, Misch-Nutzung) klären wir vorab, was möglich ist.
