Wohnhaus Mehrow
Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.

Energieberatung
Der energetische Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz — Wärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz und Lüftungskonzept als Teil Ihres Bauantrags für Neubau, Sanierung und Anbau, direkt aus dem Architektur- und Ingenieurbüro, das Ihren Bauantrag kennt.
Sitz in Ahrensfelde bei Berlin · tätig in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Regionen.
Kurz erklärt
Der GEG-Nachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt — insbesondere Wärmeschutz, sommerlichen Wärmeschutz und Anlagentechnik. Er ist Bestandteil des Bauantrags für Neubauten und größere Umbauten, kein eigenständig bestellbarer Service. Wir erstellen den energetischen Nachweis im Rahmen Ihres Bauvorhabens, inklusive Wärmebrücken-Berechnung und Lüftungskonzept.
Teil des Bauantrags
Der GEG-Nachweis ist Teil des Bauantrags-Prozesses — wir erstellen ihn nicht als separaten Bestellservice, sondern im Zuge Ihres Bauvorhabens. Die Bauordnungsbehörden in Berlin und Brandenburg prüfen den Nachweis als Teil der Baugenehmigung.
Bei kleineren Maßnahmen — etwa Tausch einzelner Fenster oder Heizkörper — ist der Nachweis nicht erforderlich. Drei Auslöser, in denen Sie den Nachweis brauchen:

Der GEG-Nachweis ist ein mehrseitiges Dokument mit Wärmebedarfs-Berechnung, Wärmebrücken-Nachweis, sommerlichem Wärmeschutz und Lüftungskonzept. Er enthält Bauteildaten, U-Werte, Anlageneffizienz-Werte und die Übereinstimmungs-Erklärung. Aussteller ist ein qualifizierter Energieberater, Bauingenieur oder Architekt. Der Nachweis wird mit dem Bauantrag eingereicht.

Vier Themen aus der Praxis — hier die zitierbaren Antworten. Bei den Heizungs-Paragraphen ist die Rechtslage 2026 in Bewegung (siehe Hinweis unten), deshalb halten wir sie bewusst zeitlos.
§ 47 GEG trägt den Titel „Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes“ und regelt Nachrüstpflichten — etwa die Dämmung der obersten zugänglichen Geschossdecke auf höchstens 0,24 W/(m²·K) oder ersatzweise des darüberliegenden Dachs. § 47 ist nicht die Quelle der allgemeinen Bauteil-U-Werte bei Sanierung — diese stehen in Anlage 7 (zu § 48 GEG).
Welche Gebäude vom GEG ausgenommen sind, regelt § 2 GEG (Anwendungsbereich) — nicht § 80. Ausgenommen sind unter anderem Betriebsgebäude, die überwiegend offen gehalten werden, Gebäude mit Innentemperatur unter 12 °C oder weniger als vier Monaten Beheizung pro Jahr sowie bestimmte Unterglas- und Folienkonstruktionen. Eine pauschale „unter 50 m² befreit“-Regel gibt es nicht.
Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche sind also nicht generell vom GEG ausgenommen — beim Neubau gelten für sie nur vereinfachte Anforderungen (Bauteil-Anforderungen nach Anlage 7 statt voller Bilanz). Eine echte Befreiung ergibt sich erst aus den konkreten Tatbeständen des § 2.
§ 80 GEG regelt nicht die Befreiung von Sondergebäuden, sondern die Pflichten rund um den Energieausweis — wann ein Ausweis auszustellen ist, wann ein Bedarfsausweis verpflichtend ist und wann ein vorhandener Ausweis weiter genutzt werden darf. So ist etwa für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (unsaniert) ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Anlage 7 GEG (Bezug: § 48) enthält ausschließlich die Höchstwerte der Wärmedurchgangs-Koeffizienten bei Änderung bestehender Gebäude — also Sanierungs-/Änderungswerte, keine Neubau-Tabelle. Bei Sanierung gilt: Außenwand höchstens 0,24 W/(m²·K), Dach und oberste Geschossdecke 0,24, Bodenplatte 0,30, Fenster 1,30, Dachflächenfenster 1,40, Außentüren 1,80. Neubau-Anforderungen ergeben sich dagegen über das Referenzgebäude (Anlage 1) und das Bilanzverfahren nach § 10 ff.
Hinweis zur Heizungs-Rechtslage 2026: Das GEG (Heizungsgesetz) wird 2026 grundlegend reformiert — das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist im Gesetzgebungsverfahren und sieht einen technologieoffeneren Ansatz vor; mehrere Paragraphen zu Heizungs- und Erneuerbaren-Pflichten sollen sich ändern. Konkrete Stichtage und feste Quoten sind derzeit beweglich. Wir beraten Sie zum jeweils aktuellen Stand.
Beim Bauantrag wird oft nur der winterliche Wärmeschutz geprüft. Dokumentiert werden muss aber auch der sommerliche Wärmeschutz — also der Schutz gegen Überhitzung im Sommer. Bei großen Glasflächen, dunklen Dachflächen oder ungünstiger Ausrichtung kann hier Nachbesserung gefordert werden.
Lösungs-Optionen:
Wir prüfen den sommerlichen Wärmeschutz im Rahmen des Nachweises; bei kritischen Fällen mit thermischer Simulation.
Der GEG-Nachweis ist Bestandteil des Bauantrags und keine eigenständige Bestellleistung — wir erstellen ihn als Teil Ihrer Bauantragsplanung, nicht als separaten Bestellservice. Für den energetischen Nachweis gelten die Festpreise in der folgenden Tabelle.
Der GEG-Nachweis ist nicht separat über BEG förderfähig — er ist Teil des Bauantrags und wird über die Bauantrags-Honorare abgedeckt. Förderfähig sind die Sanierungs-Maßnahmen selbst über BEG (Gebäudehülle, Anlagentechnik). Genau hier liegt unsere Stärke: Wir sichern Ihnen für die geplanten Maßnahmen die passende Förderung — von BAFA-Zuschüssen über die KfW-Heizungsförderung bis zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Heizungsfirmen kommen zu uns, damit wir die Förderung übernehmen.
| Gebäudetyp | GEG-Nachweis (brutto) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 900 € |
| Zweifamilienhaus | 1.100 € |
| Mehrfamilienhaus | 2.300 € |
| Gewerbeimmobilie / Nichtwohngebäude | individuell nach Aufwand |
Alle Preise brutto. Nichtwohngebäude: Honorar individuell nach Aufwand.

Das Büro arbeitet seit den 1990er-Jahren im Bestand und in der Bauphysik — von der denkmalgerechten Sanierung der Gebäudehülle über die Kernsanierung eines Mehrfamilienhauses bis zur laufenden energetischen Sanierung von Fassade und Dach in einer denkmalgeschützten Siedlung.
Umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben.
Kernsanierung mit energetischer Sanierung der Gebäudehülle.
Sanierung der Fassade und energetische Sanierung des Dachs, denkmalgeschützt.
Ein GEG-Nachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt — insbesondere Wärmeschutz, sommerlichen Wärmeschutz, Anlagentechnik und Lüftung. Er ist Bestandteil des Bauantrags für Neubauten und größere Umbauten und wird beim Bauamt eingereicht. Aussteller ist ein qualifizierter Energieberater, Bauingenieur oder Architekt — ein eigenständig bestellbarer Service ist der Nachweis in der Regel nicht.
Der GEG-Nachweis ist eine von fünf Energie-Leistungen — hier die thematisch nächsten Schritte.
Wir erstellen den energetischen GEG-Nachweis im Rahmen von Bauanträgen für Neubauten, Sanierungen und Anbauten in Berlin und Brandenburg — und sichern Ihnen für die geplanten Maßnahmen die passende Förderung. Klärung Ihres Bauvorhabens in 15 Minuten am Telefon, dann konkrete Einordnung.