Checkliste: Das steckt im energetischen Teil des Bauantrags
Zu den energetischen Planungsunterlagen gehören je nach Vorhaben:
- Wärmeschutznachweis nach GEG
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Wärmebrücken-Berechnung
- Lüftungskonzept
- Schallschutznachweis (bei Bedarf)
Ablauf
Gebäudedaten aufnehmen
Geometrie, Bauteile und geplante Konstruktion erfassen.
Nachweis rechnen
Wärmeschutz nach GEG berechnen, bei Bedarf zusätzlich den Schallschutz.
In den Bauantrag einbinden
Der Nachweis geht als Teil der Genehmigungsunterlagen direkt in Ihren Bauantrag ein.
Bei Fragen zur KfW-/BAFA-Förderung, zum Sanierungsfahrplan (iSFP) oder zu einem Energieausweis steht Ihnen unsere Energieberatung zur Verfügung.
Projekte aus unserem Büro
- Fassadensanierung Frankfurter Allee · Berlin-Lichtenberg
- Sanierung eines Wohnhauses in Mehrow · Ahrensfelde OT Mehrow
Wärmeschutznachweis für Ihren Bauantrag?
Wir erstellen den GEG-Nachweis als Teil Ihrer Genehmigungsunterlagen und beraten Sie auch zu Förderfragen.
Häufige Fragen
Was ist ein Wärmeschutznachweis?
Der rechnerische Nachweis, dass ein Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des GEG einhält. Er ist Teil des Bauantrags.
Ist das dasselbe wie eine Energieberatung?
Nein. Der Wärmeschutznachweis ist ein bauphysikalischer Pflichtnachweis. Energieberatung, Förderung (KfW/BAFA) und Sanierungsfahrplan gehen darüber hinaus. Dafür gibt es unsere Energieberatung im Haus.
Planen Sie auch die Heizung?
Nein. Wir erstellen den energetischen Nachweis und beraten zur Förderung. Die Anlagenplanung der Heizung gehört nicht zu unserem Leistungsbild.
