Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Gebäude, seiner Nutzung und dem geltenden Landesrecht ab. Gebäudeklasse und mögliche Sonderbau-Eigenschaften werden bei der Einordnung berücksichtigt. Sie müssen diese Begriffe für die erste Kontaktaufnahme nicht kennen.
Brandschutznachweis
Der Nachweis beschreibt, wie die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Die erforderlichen Angaben können in Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung enthalten sein.
Brandschutzkonzept
Ein Brandschutznachweis kann auch als gesondertes, auf das konkrete Gebäude abgestimmtes Brandschutzkonzept dargestellt werden. Bei Sonderbauten können zusätzliche Angaben erforderlich sein, etwa zu besonderen Nutzungen, technischen Anlagen und organisatorischen Maßnahmen. Umfang und Darstellung werden auf das jeweilige Vorhaben abgestimmt.
Ablauf
Vorhaben einordnen
Wir sichten Pläne, Nutzung und Bestand und klären Gebäudeklasse, mögliche Sonderbau-Eigenschaften und erforderliche Unterlagen.
Anforderungen abstimmen
Wir stimmen die Brandschutzanforderungen mit der Objektplanung ab, zum Beispiel für Bauteile sowie Flucht- und Rettungswege.
Nachweis ausarbeiten
Wir dokumentieren die erforderlichen Maßnahmen für Ihr Gebäude in den Planungsunterlagen oder einem gesonderten Konzept.
Rückfragen begleiten
Wir übernehmen die vereinbarte Abstimmung mit den zuständigen Stellen und bearbeiten fachliche Rückfragen zu unserer Planung.
Projekte aus unserem Büro
- Kreisarchiv Eberswalde · Eberswalde
- Grundschule Lindenberg · Ahrensfelde OT Lindenberg
- Grundschule Schwanenteich · Neuenhagen
Brandschutz für Neubau oder Bestand?
Rufen Sie im Büro an oder schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen und Leistungen Sie benötigen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept kann die gesonderte Form des Brandschutznachweises sein. Entscheidend sind Ihr Gebäude, seine Nutzung und die erforderlichen Angaben. Wir klären anhand Ihres Vorhabens, welche Unterlagen benötigt werden.
Kann ich auch als privater Bauherr anfragen, wenn ich die Gebäudeklasse nicht kenne?
Ja. Beschreiben Sie uns, was Sie neu bauen, umbauen oder anders nutzen möchten und wo das Gebäude steht. Vorhandene Pläne und Schreiben der Behörde helfen bei der Einordnung. Sie müssen die Gebäudeklasse für die erste Anfrage nicht selbst bestimmen.
Welche Vorschriften gelten in Berlin und Brandenburg?
In Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), in Brandenburg die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Die jeweiligen Bauvorlagenverordnungen regeln die Angaben zum Brandschutznachweis. Ob und wie ein Nachweis geprüft wird, ist gesondert nach dem Landesrecht und dem konkreten Vorhaben zu beurteilen.
Welche Unterlagen helfen für ein Angebot zur Brandschutzplanung?
Hilfreich sind die Adresse, eine Beschreibung der bestehenden und geplanten Nutzung sowie vorhandene Grundrisse, Schnitte und Genehmigungsunterlagen. Falls die Behörde bereits Unterlagen angefordert hat, bringen Sie dieses Schreiben bitte ebenfalls mit. Wir klären mit Ihnen, welche weiteren Angaben für das Angebot benötigt werden.
Übernehmen Sie auch die Abstimmung mit der Behörde?
Ja. Wir stimmen die Brandschutzplanung im vereinbarten Leistungsumfang mit den zuständigen Stellen ab und bearbeiten fachliche Rückfragen. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt bei der zuständigen Behörde.
